Vermögensübertagung oder Vererben

letzter Wille
Sie selbst verfügen, wer wann und wieviel von Ihrem Vermögen erhält

Wussten Sie, dass…..

  • z.B. bei Geschiedenen, losen Partnerschaften u.a. eine unerwünschte Erbsituation entstehen kann?
  • der Güterstand Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge hat?
  • viele Erbfälle erhebliche Streitigkeiten in der Familie auslösen?

Erbrecht: Die 5 größten Irrtümer

  1. Der Ehepartner ist automatisch Alleinerbe
  2. Enterbung kann die Nachkommen ganz vom Nachlass ausschließen
  3. Alle Schenkungen des Erblassers an einzelne Nachkommen werden auf deren Pflichtteil angerechnet
  4. Testamente und Erbverträge können nicht geändert werden
  5. Privatschriftliche Testamente können auch mit Computer oder Schreibmaschine verfasst werden

Ich helfe Ihnen, mit Herz und Verstand,

  • eine Stammbaumanalyse zu erstellen.
  • mögliche Wege zur vorzeitigen Vermögensübertragung aufzuzeichnen.