Patientenverfügung

medizinisch
Sie bestimmen über Ihre medizinische Versorgung

Wussten Sie, ….

in einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. An die medizinischen Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten.

Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben. Entwicklungen im medizinischen Fortschritt wie auch zahlreiche Änderungen im Patientenrecht machen die Patientenverfügung zu einem „lebendigen Produkt“.

Ich helfe Ihnen, mit Herz und Verstand,

  • wenn Sie Niemandem zur Last fallen wollen!
  • dass Sie nicht alle 12 Monate die Patientenverfügung aktualisieren und neu unterschreiben müssen!
  • dass nicht gegen Ihren Willen entschieden wird!
  • bei der Vorbereitung einer gesetzeskonformen Betreuungs- und Patientenverfügung.