Vollmachten Verfügungen
rechtlich
Sie legen fest, wer sich im Notall um Sie und
Ihre minderjährigen Kinder kümmern soll
Wussten Sie, dass …
- der Gesetzgeber nicht vorsieht, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern ihre volljährigen Kinder auch im Pflegefall vertreten dürfen?
- viele “alte” Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nicht zeitgemäß geregelt sind und überprüft werden sollten?
![](http://generationenberatung-wuerzburg.info/wp-content/uploads/2018/03/Mit-oder-ohne-Vollmacht.jpg)
Ich helfe Ihnen, mit Herz und Verstand,
- dass Sie Ihr Leben selbst bestimmt leben können!
- bei der Vorbereitung der gesetzeskonformen Vorsorgevollmacht!