Vollmachten Verfügungen

rechtlich
Sie legen fest, wer sich im Notall um Sie und
Ihre minderjährigen Kinder kümmern soll

Wussten Sie, dass …

  • der Gesetzgeber nicht vorsieht, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern ihre volljährigen Kinder auch im Pflegefall vertreten dürfen?
  • viele “alte” Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nicht zeitgemäß geregelt sind und überprüft werden sollten?

Ich helfe Ihnen, mit Herz und Verstand,

  • dass Sie Ihr Leben selbst bestimmt leben können!
  • bei der Vorbereitung der gesetzeskonformen Vorsorgevollmacht!