Vollmachten Verfügungen
rechtlich
Sie legen fest, wer sich im Notall um Sie und
Ihre minderjährigen Kinder kümmern soll
Wussten Sie, dass …
- …der Gesetzgeber nicht vorsieht, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern ihre volljährigen Kinder auch im Pflegefall vertreten dürfen?
- …viele “alte” Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nicht zeitgemäß geregelt sind und überprüft werden sollten?

Ich helfe Ihnen, mit Herz und Verstand
- Dass Sie Ihr Leben selbst bestimmt leben können !