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Wussten Sie, dass …
- der Gesetzgeber nicht vorsieht, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern ihre volljährigen Kinder auch im Pflegefall vertreten dürfen?
- viele “alte” Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nicht zeitgemäß geregelt sind und überprüft werden sollten?
Ich helfe Ihnen, mit Herz und Verstand,
- dass Sie Ihr Leben selbst bestimmt leben können!
- bei der Vorbereitung der gesetzeskonformen Vorsorgevollmacht!